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FAQ

FAQ

Wir beantworten Ihnen einige der meist gestellten Fragen

Von wem werden die Notargebühren getragen?

Im Regelfall trägt der Käufer die Notargebühren für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Käufer trägt auch die Gebühren für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dies ist regelmäßig auch der Grund dafür, dass diesem das Recht gewährt wird, selbst einen Notar auszusuchen und dort den Kaufvertrag zu beurkunden.

Wie bestimme ich den richtigen Verkaufspreis für meine Immobilie?

Dass die Glaskugel nicht verlässlich ist, dürfte klar sein. Sie brauchen irgendeinen verlässlichen Ausgangspunkt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Vor allem Online-Gutachten sind Spekulation. Einfach einen Kaufpreis ansetzen, ist keine gute Idee. Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie als Eigentümer eher einen zu hohen Verkaufspreis ansetzen würden. Muss aber auch nicht sein. Es kann auch sein, dass Sie den Wert Ihrer Immobilie zu niedrig einschätzen.

Zu hoch angesetzte Verkaufspreise schrecken potentielle Interessenten ab. Diese Interessenten beschäftigen sich erst gar nicht mehr mit ihrem Angebot. Sie „verbrennen“ Ihre Immobilie. Reduzieren Sie danach nach und nach den Verkaufspreis, sehen Interessenten sofort, dass Sie offensichtlich zu Kompromissen bereit sind und wollen zusätzlich den Kaufpreis noch weiter nach unten verhandeln. Setzen Sie umgekehrt den Verkaufspreis zu niedrig an, verzichten Sie auf Geld. Also brauchen Sie eine verlässliche Grundlage, um einen angemessenen und einen realistischen Kaufpreis anzusetzen.

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf an?

Bei einem Hauskauf fallen neben dem Kaufpreis diverse weitere Kosten an, die jeder Käufer einplanen und bedenken sollte. Dazu gehören Kosten, die bei der Anschaffung entstehen, wie zum Beispiel die Grunderwerbssteuer oder die Umsatzsteuer, die durch die Maklercourtage entsteht und eine einmalige Immobiliensteuer ist. Aber auch Ausgaben, die nach dem Kauf fortlaufend anfallen sind nicht zu vergessen. Sie sollten sich daher gut über Steuervorteile rund um den Hauskauf informieren oder sich von einem Experten beraten lassen. Auch eine genaue Absprache in Bezug auf die Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer gehört zu der richtigen Finanzplanung beim Immobilienkauf dazu. Beispielsweise liegt gesetzlich die Steuerlast bei Verkäufer und Käufer gemeinsam, sie wird im Kaufvertrag aber in aller Regel auf den Käufer übertragen.

Welche Pflichten habe ich als Immobilienverkäufer?

Der Immobilienkaufvertrag verpflichtet Sie als Verkäufer, die Immobilie dem Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben (§ 433 BGB). Näheres regelt regelmäßig der Kaufvertrag. Standardmäßig verkaufen Sie die Immobilie „gekauft wie gesehen“ und schließen damit Gewährleistungsansprüche für normale und normal erkennbare Mängel aus. Der Käufer erwirbt die Immobilie also so wie sie steht.

Damit ist es auch seine Verantwortung, normale und normal erkennbare Mängel bei der Besichtigung zur Kenntnis zu nehmen, so dass er sich später nicht darauf berufen kann, er habe solche Mängel nicht erkennen können. Als Immobilienverkäufer haften Sie allerdings dann, wenn Sie Mängel kennen, die ein Interessent bei der Besichtigung nicht ohne weiteres erkennen kann, so dass er auf Ihre Information angewiesen ist. Typischer Fall: Ihr Haus steht unter Denkmalschutz.