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Zuschüsse für Ihr Wohneigentum

Sei es, um endlich keine Miete mehr zu zahlen, oder um sinnvoll in die eigene Vorsorge zu investieren: Eine eigene Immobilie gehört zu den ganz großen Träumen der meisten Menschen! Bei fast immer sechsstelligen Preisen kommt aber schnell die Frage auf, ob man sich als Durchschnittsverdiener eine Immobilie überhaupt leisten kann. Die gute Nachricht, in den meisten Fällen lautet die Antwort: Man kann. Und der Staat hilft sogar dabei. Wir sagen Ihnen, wie.

Die Eigenkapitalfrage

Grundsätzlich ist empfehlenswert, Eigenkapital zu haben. Denn das reduziert den Kredit, den man aufnehmen muss, wenn man ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will. Aber wie hoch sollte die Summe sein? Und was ist Eigenkapital überhaupt? Dazu zählen Ersparnisse auf Bankkonten, Bargeld, Eigenanteile an Bausparguthaben, Aktien und Wertpapiere, Lebensversicherungen und bezahlte Baugrundstücke. Grundsätzlich wird empfohlen, 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten durch Eigenkapital abzudecken. Wenn es mehr ist – umso besser. Wer kein Eigenkapital hat, braucht ein sicheres Einkommen.

Unabhängig vom Eigenkapital gibt es aber auch viele Möglichkeiten, sich vom Staat unterstützen zu lassen. Etwa durch zinsgünstige Kredite, Investitionszuschüsse oder durch regionale Förderprogramme.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Kaufwillige – vorausgesetzt, sie wollen das Haus oder die Eigentumswohnung selbst nutzen und es handelt sich nicht um eine Ferienunterkunft. Bis zu 100.000 Euro werden ausgezahlt. Es gibt zwei Finanzierungsformen für den KfW-Kredit:

  • Das Annuitätendarlehen. Hier werden während der tilgungsfreien Anlaufzeit von einem bis drei Jahren nur Zinsen fällig, danach zahlen die Darlehnsnehmer gleich hohe Summen für Zins und Tilgung (Annuitäten). Der effektive Jahreszins liegt bei 0,91 bis 0,98 Prozent, die Laufzeit zwischen vier und 25 Jahren. Dabei ist es egal, wie groß oder alt die Immobilie ist.
  • Das endfällige Darlehen. Während der Laufzeit zahlen die Darlehnsnehmer nur die Zinsen und am Ende dann den ganzen Kreditbetrag in einer Summe zurück. Hier liegt der effektive Jahreszins bei einem Prozent und die Laufzeit bei vier bis zehn Jahren.

Die Summe von maximal 100.000 Euro wird auf einmal oder in Teilbeträgen innerhalb von zwölf Monaten ausgezahlt.

Baukindergeld

Zusätzlich können Interessenten KfW-Baukindergeld bekommen. Das ist ein Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind, der in zehn jährlichen Raten à 1.200 Euro ausgezahlt wird. Er muss nicht zurückgezahlt werden.

Riester-Förderung

Wer eine Immobilie kauft, die er selbst nutzen will, kann auch die Eigenheimrente („Wohn-Riester“) in Anspruch nehmen. Nutzen kann sie jeder, der Beamter oder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Seit 2008 kann man die staatliche Förderung, die ursprünglich als Möglichkeit eingerichtet wurde, sich eine Zusatzrente aufzubauen, auch zur Finanzierung der eigenen Immobilie einsetzen. Dazu zählen der Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder der Bau bzw. Kauf einer eingetragenen Genossenschaftswohnung.

Beim „Riestern“ spart man jährlich einen selbstgewählten Betrag an und zahlt ihn monatlich in die staatlich geförderte Altersvorsorge ein. Vom Staat gibt es Zulagen und Steuervorteile.

Voraussetzung für die Zahlung der Grundzulage (175 Euro pro Jahr und Person) ist der Mindesteigenbeitrag, der bei vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr liegt. Höchstbetrag: 2.100 Euro. Familien mit Kindern können außerdem eine Kinderzulage beantragen (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr, für ältere 185 Euro). Das Geld wird auch gezahlt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind (es wird dann der Mutter zugeordnet) oder wenn es gleichgeschlechtliche Paare sind (hier bekommt der Partner das Geld, der auch das Kindergeld erhält).
Mit Wohn-Riester kann man auch Darlehen für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung tilgen. Die Mindestauszahlungshöhe liegt bei 3.000 Euro.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Diese Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie stellt Fördermittel für Projekte zur Erzeugung regenerativer Energien bereit. Immobilienbesitzer können Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen, wenn sie die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern wollen. Ein BAFA-Antrag kann für Dämmung von Wänden oder Dach, Optimierung der Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung und Austausch von Fenstern und Türen gestellt werden. Je nach Maßnahme liegt der Fördersatz bei 20 bis 35 Prozent, wenn eine Ölheizung mit ausgetauscht werden soll, bei bis zu 45 Prozent. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert. Antragsberechtigt für die BAFA-Förderung sind Eigentümer, Pächter und Mieter des Grundstücks bzw. Gebäudes.

Bausparen

50 Prozent der Menschen, die in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen, setzen nach Angabe des Bundesinnenministeriums dafür Bausparmittel ein. Im Schnitt stammt ein Drittel des Geldes für Bau oder Kauf aus Bausparverträgen. Das Bausparen ist allerdings ein langfristiger Prozess, denn man muss einen Teil der Bausparsumme (sie setzt sich aus Spar- und Darlehensanteil zusammen) selbst ansparen. Ein Beispiel für einen Vertrag über 100.000 Euro mit Regelsparbeitrag von 400 Euro monatlich (das entspricht vier Promille) und einer Anschlussgebühr von 1000 Euro. Das Mindestsparguthaben von 40 Prozent ist nach acht Jahren und sechs Monaten erreicht. Diese Zeit muss man einkalkulieren, wenn man ein Haus kaufen will.

Aber die Möglichkeiten mit staatlichen Förderungen sind so vielfältig, dass für jeden etwas dabei sein müsste. Etwas Kopfarbeit lohnt sich!