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Schenkung oder Erbe einer Immobilie

Schenkung oder Erbe einer Immobilie: Das sollten Sie beachten

Viele Immobilieneigentümer fragen sich: verschenken oder vererben? Auch wenn die Übertragung von Eigentum zu Lebenszeiten deutliche Vorteile bietet: Sowohl bei der Schenkung als auch bei der Vererbung heißt es für den neuen Eigentümer „Steuern zahlen“, wenn  der Wert einer Immobilie den Freibetrag überschreitet. Die Höhe der Steuern berechnet das Finanzamt über ein Standardverfahren auf Basis des Verkehrswerts von z. B. einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks.

Das kann jedoch in einzelnen Fällen auch zu einer Überbewertung der Immobilie führen – was wiederum eine höhere Steuerlast nach sich zieht. Alle wichtigen Infos rund ums Schenken oder Vererben einer Immobilie, und wie Sie die Steuerlast optimieren, erfahren Sie in unserem Info-Artikel.

Warum lohnt es sich, Immobilien zu verschenken?

Verschenken lohnt sich: Wenn Immobilien noch zu Lebzeiten verschenkt werden, kann unter Umständen eine geringere Steuerlast für den Beschenkten erreicht werden. Eine Schenkungssteuer kann zwar anfallen – sie kann aber mittels gesetzlichen Freibetrags reduziert werden. Denn im Unterschied zur Erbschaftssteuer (siehe „Immobilienbewertung bei Erbschaft“), die nur den einmaligen Abzug des Freibetrags ermöglicht, kann der Steuerfreibetrag bei einer Schenkung alle 10 Jahre genutzt werden.

Das bedeutet: Nach 10 Jahren kann eine weitere Immobilie oder auch ein Geldbetrag bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei verschenkt werden. Auf diese Weise lassen sich insbesondere große Vermögen über Jahrzehnte hinweg steuerfrei auf mehrere Nachkommen übertragen: Wer schon zu Lebzeiten damit beginnt, mehrere Immobilien auf die späteren Erben aufzuteilen, kann dafür sorgen, dass die späteren Eigentümer einiges an Steuern sparen.

 

Zur Info: Die Zehn-Jahres-Frist bei der Immobilienschenkung besagt, dass Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden können, sofern zwischen der Schenkung einer Immobilie und einer weiteren, anderen Schenkung oder Erbschaft mehr als zehn Jahre liegen.

 

Worin besteht der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft?

Im Gegensatz zur Erbschaft ist eine Schenkung der Übertrag von Eigentum auf eine andere Person zu Lebzeiten. Dabei erhält der Schenkende keine Gegenleistung und verliert zudem zum Zeitpunkt der Übergabe sein Eigentumsrecht an dem übereigneten Gegenstand – bzw. im Falle einer Immobilienschenkung den Anspruch auf das Haus oder Grundstück. Dennoch ist die Steuer auf eine Schenkung ähnlich festgesetzt wie die Erbschaftssteuer (siehe Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)). Somit gelten für Schenkung und Erbschaft ähnliche Bestimmungen.

Das Finanzamt unterscheidet drei Arten von Schenkungen: die Handschenkung, das Schenkungsversprechen und die Schenkung im Todesfall. Im Falle der Schenkung einer Immobilie kann es sich zwar prinzipiell um eine Handschenkung nach § 516 BGB handeln, allerdings erhält der Beschenkte nicht sofort Zugriff auf den Vermögenswert. Denn der Weg zum Notar ist unerlässlich.

Damit also eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück verschenkt werden kann, muss ein Notar den Schenkungsvertrag beurkunden. Dabei kann der Schenkende gewisse Rechte an der Immobilie behalten: z. B. ein Wohnrecht bzw. den Nießbrauch an einem verschenkten Mietshaus. Auf diese Weise würden die Mieteinnahmen zu Lebenszeiten weiterhin auf das Konto des Schenkenden überwiesen werden, obwohl ins Grundbuch bereits ein anderer Eigentümer eingetragen wurde.

Welche Rolle spielt die Überschreibung bei einer Schenkung?

Eine Schenkung erfolgt durch die Überlassung von Eigentum ohne Zahlung eines Kaufpreises. Entweder erfolgt gar keine Gegenleistung – oder sie wird nicht kaufmännisch abgewogen. Sie kann aber z. B. Nutzungsrechte beinhalten. Um eine Immobilie zu verschenken, muss eine Überschreibung erfolgen. Dazu wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt, mit dem die Immobilie auf einen neuen Eigentümer übertragen wird